Promotion
Hinweise zur Promotion im Fach Sport/Sportwissenschaft
An allen Standorten sportwissenschaftlicher Hochschuleinrichtungen besteht in der Regel die Möglichkeit zur Promotion. Der Weg zum Doktortitel ist jedoch vielfältig: manche Doktoranden/innen haben eine (halbe) Stelle an der Hochschule (z.B. in einem Forschungsprojekt) inne, manche promovieren innerhalb von Promotionsprogrammen (Graduiertenkollegs, PhD-Programme etc.) und andere arbeiten an Ihrer Promotion neben einer (Vollzeit-)Berufstätigkeit außerhalb der Hochschule. Für alle gelten im Grundsatz aber gleiche Rahmenbedingungen und formale Vorgaben.
Da die Hochschuleinrichtungen meist als Institute innerhalb größerer Struktureinheiten in den Hochschulen organisiert sind, kommen i.d.R. die Vorgaben der betroffenen Fakultäten und Fachbereiche zum Tragen. Nach der jeweiligen Promotionsordnung richtet sich auch die zusätzlich zum Doktorgrad angegebene Fachrichtung, z. B. „Dr. phil.“ oder „Dr. sportwiss.“.
Auf den folgenden Seiten können sich interessierte Nachwuchswissenschafter*innen über den Prozess des Promovierens in der Sportwissenschaft informieren:
- Formale Rahmenbedingungen der Promotion
(Promotionsordnung, -ausschuss, -programme, Zulassungsvorausetzungen etc.) - Promotionsverfahren und Betreuung
(Themenfindung, Betreuer*in, Veranstaltungen, Doktorand*innen-Netzwerke etc.) - Finanzierung der Promotion
(Beschäftigung an der Hochschule, Stipendien, etc.) - Veröffentlichung der Dissertation
(Formale Vorgaben, Verlage, Wettbewerbe und Preise etc.)
Die Informationen auf diesen Seiten wurden von der dvs-Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem dvs-Vizepräsident Nachwuchsförderung und der dvs-Kommission „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ erstellt.
Während mit der Erstellung einer Examens- oder Masterarbeit nachgewiesen wird, dass wissenschaftliche Arbeitsmethoden angewendet werden können, soll durch die Promotion ein eigener Beitrag zur Forschung geleistet werden, der die Grenzen des Fachwissens erweitert und einer Begutachtung durch Expert*innen standhält.
Die erfolgreiche Promotion ist Voraussetzung für eine weitere Qualifikationsphase mit positiver Evaluation einer Juniorprofessur oder der Beschäftigung als PostDoc mit Ziel der Habilitation auf dem Weg zu dem unbefristeten Arbeitsverhältnis als Hochschullehrer*in. Auch mit dem Berufsziel einer Dauerstelle im sog. „Mittelbau“ als Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) mit i .d. R. hohem Lehrumfang in sportpraktischen Veranstaltungen oder generell als akademische(r) bzw. wissenschaftliche(r) Mitarbeiter*in ist die Promotion je nach Landeshochschulgesetz Voraussetzung aber in jedem Fall von Vorteil.