Promotion
Formale Rahmenbedingungen der Promotion

Zentrales Dokument des gesamten Promotionsprozesses ist die Promotionsordnung. Sie regelt die Rahmenbedingungen der Promotion und ist die rechtliche Grundlage eines Promotionsverfahrens. Sie legt u.a. die Zusammensetzung und die Aufgaben des Promotionsausschusses, die Zulassungsmodalitäten für eine Promotion, die Aufgaben der Gutachter*innen und der Prüfungskommission, die zu erbringenden Leistungen sowie Fristen fest. Eine Übersicht zu den Promotionsordnungen der Hochschulen in Deutschland, an denen Sie im Fach Sport/Sportwissenschaft promovieren können, finden Sie hier. Auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. der jeweils zuständigen Fakultäten und Fachbereiche finden Sie oftmals weitere Hinweise und Merkblätter, die über den Ablauf der Promotion (Anmeldung, Einreichungsfristen etc.) am jeweiligen Standort informieren.
Vor Ort an den Hochschulen sind entweder das Sekretariat des Dekanats, die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses oder das Promotions-Prüfungsamt zuständig. Dort gibt man Ihnen auch Auskünfte zu allen formalen Fragen, die Ihren Promotionsprozess betreffen.
Besondere Rahmenbedingungen der Promotion bieten sog. Promotionsprogramme wie „Graduiertenkollegs“ oder „Graduiertenschulen“. Diese speziellen Formen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt und bieten Promovierenden in einem koordinierten Forschungsprogramm zu einem thematischen Schwerpunkt eine optimale Förderung ihrer eigenen Forschungsarbeit. Eine Übersicht zu DFG-geförderten Graduiertenkollegs finden Sie hier.