Promotion
Promotionsverfahren und Betreuung

Entscheidungen zu formalen Fragen oder Problemen, die sich im Promotionsprozess ergeben, trifft der zuständige Promotionsausschuss auf Grundlage der jeweiligen Promotionsordnung. Diese sollten Sie gründlich prüfen, um nicht im Verlauf Ihres Promotionsprozesses mit Anforderungen „überrascht“ zu werden.
Der Ablauf des Promotionsverfahrens ist ebenfalls in der Promotionsordnung geregelt. Nach Abgabe der Dissertation werden formal die Gutachter*innen durch den Promotionsausschuss bestellt. Dies sind i.d.R. die Hochschullehrer*innen (Prof. oder PD), die die Fertigstellung der Arbeit betreut haben. Die Gutachter*innen legen dem Promotionsausschuss ihre Empfehlen zur Annahme oder Ablehnung der Dissertation vor und schlagen eine Benotung vor, die letztlich der Promotionsausschuss festlegt. Es schließen sich dann Zeiträume für eine Auslage der Dissertation in Fakultät/Fachbereich und mögliche Einsprüche an.
Nach endgültiger Annahme der Dissertation lässt der Promotionsausschuss die Promovierenden zur mündlichen Prüfung zu. Hier unterscheidet man zwischen einer Disputation und einem Rigorosum. Eine Disputation dauert meist zwischen einer und zwei Stunden. Sie wird i.d.R. durch einen Vortrag zu Ergebnissen und Methoden der Forschungsarbeit eingeleitet. Es schließt sich eine Diskussion über den Vortrag und/oder Kolloquium im Promotionsfach an. Ein Rigorosum besteht i.d.R. aus einer Prüfung im Hauptfach und je zwei Nebenfach-Prüfungen. Die Prüfungsinhalte erstrecken sich auf die Forschungsarbeit des Doktoranden, können aber auch darüber hinausgehen und andere Gebiete des Faches berühren.
Die Benotung erfolgt abweichend von bekannten Schulnoten traditionell mit lateinischen Noten. Den drei besten Noten mit unterschiedlichen Stufen des Lobes summa cum laude, magna cum laude und cum laude schließt sich satis bene (genügend, teilweise wird auf diese Notenstufe verzichtet) und rite (auseichend) an. Ein insuffizienter oder non sufficit ist eine Leistung, die nicht ausreichend zur Erlangung des Doktorgrads ist. Aufgrund von Fächertraditionen bei der Benotung und einer gewissen „Noteninflation“ (rund 70% der Noten entfielen laut Daten des Statistischen Bundesamts auf magna oder summa cum laude) wird inzwischen aber teilweise auf eine stringente Benotung verzichtet und neben dem bestanden nur bei besonders anzuerkennenden Leistungen zusätzlich ein Prädikat wie summa oder magna cum laude verliehen.
Nach erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Prüfung ist die Promotion noch nicht vollzogen. Erst nach Veröffentlichung der Dissertation (oder anerkanntem Nachweis einer geplanten Publikation; siehe dazu auch hier) wird i.d.R. die Promotionsurkunde durch das Dekanat der Fakultät/des Fachbereichs übergeben. Erst damit darf der erworbene Doktortitel geführt werden.
Betreuung während der Promotion
Einen zentralen Einfluss auf die Promotion hat die Doktormutter bzw. der Doktorvater als zentrale Betreuungsperson und gleichzeitig Gutachter*in der Dissertation und Prüfer*in bei der mündlichen Prüfung. Neben der fachlichen Expertise im Promotionsthema ist auch eine gewisse Passung auf persönlicher Ebene notwendig – schließlich muss man über Jahre vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich oftmals über verschiedene Ansprüche und Möglichkeiten einigen. Auch der Betreuungsstil von z. B. zahlreichen, detailliert eingeforderten Meilensteinen und enger Begleitung des Forschungsprojekts bis zu einer eher laissez-fairen Betreuung, die von den Promovierenden ein hohes Maß an Eigeninitiative erfordert, muss zu den Bedürfnissen passen. Neben dem persönlichen Gespräch empfiehlt es sich auch, bei aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden der Betreuungsperson Erkundigungen einzuholen: Wie ist der Betreuungsstil, wird die Betreuungsvereinbarung eingehalten, gibt es finanzielle Unterstützung bei kostenintensiven Publikationen oder Konferenzreisen, wie lange dauern Promotionen – wie ist die Abbruchsquote, wie ist der Umgang bezüglich Arbeitszeiten, Homeoffice und Erreichbarkeit sind Aspekte, die hilfreich bei der Beurteilung sein können.
Eine formale Betreuungsvereinbarung, wie sie von vielen Promotionsordnungen inzwischen gefordert wird, ist ein wichtiges Element, um transparent die konkreten Ansprüche an die Promotion aber auch Unterstützungsleistungen festzuhalten. In den Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind Aspekte festgehalten, die in einer solchen Vereinbarung enthalten sein sollten.
Einige Strategien und Tipps zum Umgang mit den vielfältigen Herausforderungen während der Promotion haben Dr. Philipp Laemmert und PD Dr. Helmut Strobl in dem Impulsgeber „Mental stark durch die Promotionsphase“ zusammengefasst und allen Interessierten frei zugänglich gemacht (in Kürze verfügbar).
Weitere Informationen
Empfehlungen zu Standards bei kumulativen Dissertationen in der Sportwissenschaft (PDF)
Empfehlungen der DFG für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen (PDF)
dvs-Kommission Wissenschaftlicher Nachwuchs
Ze-phir, Ausgabe 29(1): #Hanna und die Sportwissenschaft (Hrsg.: Jaitner, D., Elisath, S., Bezold, J., & Müller, J.)