Empfehlungen zu Berufungsverfahren (2005)
Empfehlungen des Ethik-Rates der dvs zur Präzisierung der „Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler/innen“ (2005)
Die nachfolgenden Empfehlungen des Ethik-Rates zu Berufungsverfahren wurden von der Hauptversammlung der dvs am 23.09.2005 in Leipzig angenommen.
- Wenn an einem Institut zwei oder mehr Professuren gleichzeitig ausgeschrieben sind, soll allen Bewerbern/Bewerberinnen die Möglichkeit gegeben werden, sich – bei vorliegender Qualifikation – auf beide Professuren zu bewerben bzw. im Verfahren berücksichtigt zu werden. Bei persönlicher Aufforderung sind alle potenziellen Bewerber/innen anzusprechen.
- Wenn vorhersehbar ist, dass sich direkte Schüler bzw. Schülerinnen (Promotion, Habilitation) auf eine Professur bewerben, sollten Kollegen und Kolleginnen nur in begründeten Ausnahmefällen bereit sein, in eine entsprechende Berufungskommission zu gehen.
- Wenn sich erst nach Zusammentreten der Berufungskommission herausstellt, dass Bewerbungen von Personen vorliegen, zu denen Mitglieder der Berufungskommission in einer engen Beziehung stehen (z.B. Schüler-Lehrer-Verhältnis, gemeinsame Veröffentlichungen aus jüngerer Zeit) sollte wie folgt verfahren werden: Diese Kommissionsmitglieder sollten sich auf keinen Fall an der Diskussion über jene Bewerber/in beteiligen, nach Möglichkeit auch den Raum verlassen. Sie sollten sich auch in Abstimmungen enthalten, eventuell auch in der Endabstimmung. In diesem Fall ist aber im Protokoll zu vermerken, warum die Stimmenthaltung zustande kam, damit nicht der Eindruck entsteht, dass es sich gegebenenfalls nicht um eine einstimmig verabschiedete Berufungsliste handelt.
- Prinzipiell sollten Berufungsverfahren in der Sportwissenschaft mit hoher Sensibilität behandelt werden. Aufgrund der relativ kleinen Wissenschaftsgemeinde ist eine breite Besetzung der Berufungskommissionen zu empfehlen. Insbesondere sollte dem wissenschaftlichen Nachwuchs gegenüber eine Unvoreingenommenheit bestehen, um dem Eindruck schon vorbestimmter Entscheidungen entgegen zu treten. Die Bewerber/innen selbst sollten bei der Darstellung der eigenen Leistungen übertriebene Angaben vermeiden, da sie zum eigenen Nachteil werden können.