Berufsethische Grundsätze für Sportwissenschaftler*innen
Berufsethische Grundsätze für Sportwissenschaftler*innen (2024)
Die „Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler*innen“ wurden von einem vom dvs-Vorstand 2001 eingesetzten ad-hoc-Ausschuss, in dem Vertreterinnen und Vertreter nahezu aller Teildisziplinen der Sportwissenschaft mitgewirkt haben, erarbeitet. Die „Berufsethischen Grundsätze für Sportwissenschaftler*innen“ wurden vom dvs-Hauptausschuss am 1. November 2002 in Frankfurt/Main und vom dvs-Vorstand am 20. Februar 2003 diskutiert und beschlossen.
Als Beilage zu den „dvs-Informationen“ 1/2003 wurden sie allen Mitgliedern der dvs zugänglich gemacht und es wurde zugleich um ein Votum hierzu gebeten. Dieses fiel eindeutig positiv aus, so dass der dvs-Vorstand der Hauptversammlung der dvs am 22.09.2003 in Münster die sich aus den „Berufsethischen Grundsätzen für Sportwissenschaftler/innen“ ergebenden Satzungsänderungen zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Diese betreffen insbesondere die Einrichtung des „Ethik-Rats“ als neuem Vereinsorgan, der helfen soll, die Einhaltung der in den „Berufsethischen Grundsätzen für Sportwissenschaftler/innen“ niedergelegten Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis zu überwachen.
2022 und 2024 wurden die Grundsätze überarbeitet und vom dvs-Präsidium am 13.01.2023 bzw. am 24.09.2024 vom dvs-Hauptausschuss beschlossen.
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