Hauptversammlung
Gemäß § 6 der Satzung der dvs besteht die Hauptversammlung aus allen Mitgliedern der Vereinigung und findet im Abstand von nicht mehr als zwei Jahren statt (üblicherweise während des dvs-Hochschultages). Die Hauptversammlung berät und beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Vereinigung, sie wählt und entlastet den Vorstand, sie setzt den Mitgliedsbeitrag fest, sie regelt Satzungsfragen, sie bestätigt die Sektionen und Kommissionen, sie ernennt Ehrenmitglieder u.v.m. Jedes bei der Hauptversammlung anwesende Mitglied hat eine Stimme.
Aktuell
Am Donnerstag, 18. September 2025 lädt das Präsidium im Rahmen des 27. Sportwissenschaftlichen Hochschultages zur Mitgliederversammlung ein. Das Präsidium berichtete über aktuelle Themen. Als Beginn ist 13.00 Uhr vorgesehen. Die Hauptversammlung wird im Hörsaalgebäude, voraussichtlich Raum H 3 / Raum Köln (Schlossplatz 46, 48143 Münster) stattfinden. Bitte beachten Sie die Angaben vor Ort.
Beschlussanträge für die Hauptversammlung bzw. Ergänzungen zur Tagesordnung konnten bis spätestens 30. August 2025 dem Präsidium eingereicht werden (§ 6, Abs. 2 der Satzung).
Kandidaturen für Präsidiumsämter waren bis zum 7. August 2025 dem Präsidium schriftlich anzuzeigen (§ 8, Abs. 4 der Satzung).
Die Tagesordnung mit den Sitzungsunterlagen finden Sie hier.
Stand: 05.08.2025, 13.30 Uhr
Archiv
Protokolle und Unterlagen früherer Hauptversammlungen finden Sie hier.