Sportwissenschaft in Zeiten der COVID-19-Pandemie
Unterschiedliche Zielgruppen mit (unterschiedlichen) Problemen
Die COVID-19-Pandemie ist seit Anfang 2020 in Deutschland omnipräsent und bestimmt unseren Alltag. Durch das Virus und pandemische Maßnahmen wurde unser „normales“ Leben, so wie wir es kennen, erst ausgebremst, zum Stillstand gebracht, aus den Bahnen geworfen und nun in neue, veränderte Bahnen gelenkt. Diese Veränderungsprozesse liefen nicht ohne Spuren ab.
Bei Kindern und Jugendlichen betrifft dies das Bewegungsverhalten (kein Vereinstraining, kein Schulsport, kein Schwimm-Unterricht), die sozialen Kontakte, die vermehrten Bildschirmzeiten, höhere Anforderungen an das Selbst- und Zeitmanagement und vieles mehr, was u. a. zu mentalen Problemen oder Gewichtszunahmen geführt hat.
Bei Erwachsenen sind es ebenfalls das Bewegungsverhalten, höhere Bildschirmzeiten, Veränderungen der Arbeitszeiten sowie -formate, schlechte ergonomische Voraussetzungen im Homeoffice, weniger soziale Kontakte usw., was ebenfalls zu höherem Selbst- und Zeitmanagement, mentalen Problemen oder zu gesundheitlichen Problemen führte.
Die älteren Erwachsenen konnten durch die corona-bedingten Einschränkungen sich auch weniger im Vereinssport und selbstorganiserten Sport bewegen, aber auch nicht an Rehamaßnahmen teilnehmen; die soziale Isolation traf und trifft sie besonders schwer. Mentale, physische und psychische Probleme sind die Folgen.
Athlet*innen im Nachwuchs- und Leistungssport waren/sind durch die Beschränkungen im Training von der Pandemie betroffen, aber auch bei den Wettkämpfen/Turnieren (weniger, verschoben etc.), Trainingspläne mussten angepasst werden. Das gewohnte Leistungsniveau konnte nicht gehalten oder erreicht werden, Kadernormen nicht erfüllt, Qualifikationen wurden verpasst. Langzeitfolgen durch eine COVID-19-Erkrankung führten z.T. zum Karriereende.
Sportvereine und -verbände waren/sind im Vereinsalltag durch Abstandregelungen, Teilnehmer*innen-Beschränkungen etc. betroffen. Der Wettkampf- und Ligabetrieb pausierte, veränderte sich. Einnahmen durch den Ticketverkauf blieben/bleiben aus, Sponsoren verlängern die Verträge nicht. Angebote im Präventions- und Rehabereich sind eingeschränkt. Mitglieder treten aus den Vereinen aus. Ehrenamtliche bleiben weg. Die Vereinsgaststätte musste schließen (neue Pächter suchen). Zum Teil entwickelten sich neue Angebote im digitalen Bereich – die Herausforderungen waren/sind z. T. sehr hoch.
Nach einer COVID-19-Erkrankung liegen z. T. Einschränkungen der cardio-respratorischen Leistungsfähigkeit vor, sympomspezifische oder individuelle Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit. Ob Spätfolgen auftreten ist nach einer überstandenen Infektionsphase nicht klar, die Ungewissheit und Sorgen daher groß. Der Weg zurück zum Sport muss mit ärztlicher Begleitung erfolgen, um Überlastungen vorzubeugen.
Long COVID hat viele Erscheinungsformen: Einschränkungen der cardio-respratorischen Leistungsfähigkeit, Spätfolgen unterschiedlicher Organe, veränderter Metabolismus, Sarkopenie, Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen, mentale Störungen (PMS, Depressionen, Anxiety), erhöhte Gefahr für sudden death. Therapien und Reha-Maßnahmen müssen individuell bedarfsgerecht gestaltet werden, die Angebote sind derzeit noch zu gering und die Nachfrage wird immer größer. Es sind Kooperationen zur zielgerichteter sportwissenschaftlicher Forschung dringend nötig, damit schneller Therapieerfolge verbreitet werden, Angebote angepasst und geschaffen werden.
Handlungsbedarfe
Das Fach Sportwissenschaft und die Sportwissenschaftler*innen sind von der COVID-19-Pandemie zum einen gleichermaßen von den Einschränkungen und Folgen betroffen, jedoch bieten sie auch Lösungsansätze, um mit den Herausforderungen und Problemen umzugehen.
Wo liegen die Handlungsbedarfe?
Welche Forschungsbedarfe gibt es?
Forschung
Sportwissenschaftler*innen zeigen in ihren Forschungen und Studien, was COVID-19 für Folgen in den verschiedenen Zielgruppen hat, z. B. Bewegungsmangel bei Schulkindern, Langzeitfolgen bei Profisportler*innen, psychologische Störungen durch Isolation bei Älteren. Der Forschungsbedarf ist sehr groß. Mit der Expertise der Forscher*innen der dvs sind wir in der Lage, Teil der Lösung zu sein.
Doch: Durch die Schutz- und Hygienemaßnahmen werden Studien und Untersuchungen z. T. ausgebremst, Probanden fehlen, Studien können in Schulen, Pflegeheimen, Olympiastützpunkten usw. nicht durch- und fortgeführt werden.
Dennoch können wir hier die bisherigen Erkenntnisse der dvs-Mitglieder sammeln und bündeln.
Welche Studienergebnisse liegen bereits vor?
Welche Forschungsvorhaben starten bald?
Studium & Lehre
Für Sportstudierende und Lehrende der Sportwissenschaft ist die COVID-19-Pandemie eine Herausforderung in der Lehre, sowohl in der Theorie und besonders in der sportpraktischen Kursen und Labor-Nutzung. Der direkte Austausch unter Studierenden bei Online-Seminaren ist weniger intensiv als in Präsenzformaten, aber auch für Dozierende ist das Aufbereiten der Inhalte und die Vermittlung über eine lange Zeit unbefriedigend. Die Sportpraxis ist fester Bestandteil im Studium der Sportwissenschaft und ist nicht zu ersetzen. Bei den Sporteignungsprüfungen werden die Fähigkeiten der angehenden Sportstudierenden überprüft, um sie auf das Studium vorzubereiten.
Auch hier gibt es bereits abgeschlossene Forschungsvorhaben. Welche Empfehlungen können wir hieraus ableiten?
Ausbildung & Qualifikation
Die Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Qualifikation der Nachwuchswissenschaftler*innen.
Wie sind die aktuellen Perspektiven für den sportwissenschaftlichen Nachwuchs?
Mit der Verlängerung der Befristungsdauer hat das BMBF in der Corona-Pandemie Planungssicherheit für Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase geschaffen. Die Änderungen des WissZeitVG gelten rückwirkend seit 01. März 2020. Infolge der COVID-19-Pandemie bestehen erhebliche Einschränkungen für die Arbeit bzw. die Forschungsvorhaben des wissenschaftlichen Personals. In besonderem Maße sind hiervon Wissenschaftler*innen in ihrer Qualifizierungsphase nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) betroffen, da sie den Höchstbefristungsgrenzen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 WissZeitVG (sechs Jahre vor und sechs Jahre nach Promotion) unterliegen. Für diese soll ein Ausgleich für pandemiebedingte Einschränkungen erfolgen. Sie sollen ihre wissenschaftliche Qualifizierung, z. B. eine Promotion oder Habilitation, und ihre berufliche Weiterentwicklung trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung weiterverfolgen können. Diese Verlängerung um weitere sechs Monate gilt sowohl für die Beschäftigungsverhältnisse, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, als auch für Beschäftigungsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 neu begründet werden. Die Arbeitsverträge werden aber nicht automatisch verlängert.
Sportwissenschaftlicher Nachwuchs und Corona
Bereits im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs wird festgehalten: „Die Corona-Pandemie beeinträchtigt Forschung und Lehre: Im Zuge der Pandemie kam es zu zahlreichen Einschränkungen bei der Durchführung von Forschungsvorhaben, etwa durch pandemiebedingte Schließungen von Labors, Bibliotheken und weiteren Einrichtungen [. . .]“ (Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs, 2021, S. 36).
Ergänzend sei der eingeschränkte oder unmöglich gewordene Zugang in der Feldforschung erwähnt. Der wissenschaftliche Nachwuchs ist durch die dort fast ausnahmslos vorherrschenden befristeten Arbeitsverträge (vgl. ebd, S. 108), die gesetzlich festgeschriebene Befristungshöchstdauer und die Notwendigkeit zum erfolgreichen Abschluss von Qualifikationsarbeiten für den weiteren Karriereweg besonders betroffen. Hier hat der Gesetzgeber erfreulicherweise bereits im Mai 2020 reagiert und über das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ die insgesamt zulässige Befristungshöchstdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) um 6 Monate erhöht und die Regelung durch die „WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung“ im September 2020 um weitere 6 Monate erhöht. Konkret bedeutet dies nun, dass sofern die Qualifikation Befristungsgrund ist und das Arbeitsverhältnis beliebig lange zwischen dem 1. März und 30. September 2020 bestand, die Befristungshöchstdauer um 12 Monate erhöht ist und bei Beschäftigungen, die zwischen 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 neu begründet wurden um 6 Monate. Eine weitere Verlängerung durch die anhaltenden Einschränkungen und für Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 31. März 2021 begründet wurden, existiert zur Zeit dagegen nicht.
In die Lehre involvierte Nachwuchswissenschaftler*innen waren und sind u. U. darüber hinaus durch die zeitaufwändige Transformation in digitale oder hybride Lehrformen zusätzlich bei der Arbeit an der eigenen Qualifikation eingeschränkt. Individuell addieren sich gegebenenfalls Belastungen durch Homeschooling, fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder gar Beeinträchtigungen und eventuelle Langzeitfolgen durch eine Covid-19 Erkrankung. Auf der anderen Seite profitieren Personengruppen ohne die genannten Beeinträchtigungen u. U. sogar von der Situation durch wegfallende Verwaltungsaufgaben oder Lehrveranstaltungen und konnten den Pandemiezeitraum für verstärke Publikationstätigkeit nutzen.
Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft zur Abminderung der negativen Folgen der Corona-Pandemie für den sportwissenschaftlichen Nachwuchs:
- Bei zukünftigen Bewerbungen sollen nachweisliche Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie geltend gemacht werden. Sie sollten insbesondere bei Berufungsverfahren über eine entsprechende Reduktion des akademischen Alters berücksichtigt werden, um eine zusätzliche Benachteiligung spezifischer Personengruppen durch die Coronapandemie abzumildern.
- Die direkten Vorgesetzen und die Hochschulen sind aufgefordert, den gesetzlichen Rahmen zur verlängerten Beschäftigungsdauer nach dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz auszunutzen und gemeinsam mit den Beschäftigten die Finanzierung des Zeitraums frühzeitig zu sichern.
- Das BMBF wird aufgefordert, eine weitere Ausweitung der Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG aufgrund der über den 31. März 2021 anhaltenden und insbesondere im Winter 2021/2022 gravierenden Beeinträchtigungen zu prüfen.
- Die forschungsfördernden Institutionen werden gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um trotz andauernder Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie den verzögerten Abschluss der Projekte und die Weiterbeschäftigung der Mitarbeitenden über den ursprünglich zugesagten Zeitraum hinaus zu ermöglichen.
Links/Quellen:
- Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1073.pdf
- Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung - WissBdVV): http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s2039.pdf
- Fragen und Antworten des BMBF zur Änderung des WissZeitVG aufgrund der Corona-Pandemie: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/was-befristet-beschaeftigte-in-forschung-jetzt-wissen-muessen.html
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten während der Corona-Pandemie: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_28/index.html
- Informationen des BMBF für Zuwendungsempfänger zu coronabedingt geänderten Bedingungen der Projektförderung: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/informationen-fuer-zuwendungsempfaenger.html
Aktuelle Projekte, Positionspapiere & Veröffentlichungen
- Die Zeitschrift „German Journal of Exercise and Sport Research“ pflegt eine Artikelsammlung zu COVID-19 seit Beginn der Pandemie: Artikelsammlung.
- Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) präsentiert auf seiner Website eine Übersicht zu dem Themengebiet „COVID-19 und der deutsche Leistungssport“. Im Jahr 2020 wurden fünf neue Projektanträge gefördert und fünf laufende Projekte um Corona-bedingte Folgen aufgestockt, siehe hier.
- Die Fachgruppe Turn-und Sportgeräte im Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) und die IAKS Deutschland begrüßen ausdrücklich die im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen 150 Millionen Euro für den Investitionsplan Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021. Diese Initiative wird mitgetragen vom DSLV, BAG und dvs: „Positionspapier zur Förderung von Sport und Bewegung“ (17.07.2020).
- Der Wissenschaftsrat der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) hat gemeinsam mit der Medizinischen Kommission des DOSB und Kolleg*innen aus Österreich, Schweiz sowie Luxemburg das Positionspapier„Return to Sport in the Current Coronavirus Pandemic (SARS-CoV-2 / COVID-19)“ (PDF) erarbeitet.
- Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) hat einen Bereich „In Bewegung bleiben in Zeiten des Coronavirus“ auf ihrer Webiste zusammengestellt.
- Der Deutsche Sportlehrerverband (DSLV) fordert, dass Sportunterricht in den Schulen – angepasst an die Situation vor Ort und unter Beachtung der Hygiene- und Abstandregelungen – qualifiziert erteilt wird (22.04.2020, Positionspapier).
- Der Fakultätentag Sportwissenschaft (FSW) schrieb einen Offenen Brief an die Hoschulrektorenkonferenz (HRK) „Praktische Lehrformate in der Sportwissenschaft nicht vergessen!“ (Juni 2020).
- Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) veröffentlichte u.a. am 14. April 2020 das Positionspapier „SPORTDEUTSCHLAND bietet aktive Mithilfe an“.
- Die Deutsche Sportjugend (dsj) pflegt ebenfalls einen Website-Bereich zur Corona-Pandemie, hier werden u.a. das Positionspapier der Deutschen Sportjugend „Bildung braucht Bewegung! Kein Verzicht auf Sport in der Schule – trotz Corona“ sowie der „Vier-Stufen-Plan für den Kinder- und Jugendsport während der Corona-Pandemie“ (14.03.2021) aufgeführt.
- dsjund DOSB rufen die Bundesregierung dazu auf, einen Bewegungsgipfel durchzuführen (03/2022).
- dsj und DOSB „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie – auch und gerade in der Pandemie“ (01/2022).
- Neue Bewegungskampagne der dsj: Kinder und Jugendliche für Sport und Bewegung begeistern (08/2021).
- Stellungnahme der Deutschen Sportjugend zum Vierten Kinder- und Jugendsportbericht, Öffentliche Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 14. April 2021, Vorbemerkung: Gestalten wir zusammen ein bewegungsfreundlicheres Land!
- Pressemitteilung des Netzwerks „Sport & Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde“: Gute Bewegungs- und Begegnungsräume sind unverzichtbar! (Juni 2021)
- Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) veröffentlichte bereits mehrere Stellungnahmen zur COVID-19-Pandemie.
- „Fünf Thesen und elf Empfehlungen zur Bewegungs- und Sportförderung für Kinder und Jugendliche vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie“, der Karlsruher MoMo-Gruppe (2021).
- Das Klinikum rechts der Isar hat unter dem Titel „Sport nach Covid-19“ ausführliche Empfehlungen zur Sportpause und Sporttauglichkeitsuntersuchung, um Risiken durch ein zu frühes Training zu vermeiden veröffentlicht.
- Das Österreichischen Institut für Sportmedizin (ÖISM) gibt Empfehlungen zu „Sport nach Covid-19: Worauf Sie nach überstandener Krankheit achten sollten“.
- Der Berliner Turn- und Freizeit-Bund (BTFB) verabschiedete das Positionspapier „Stimme für den Sport in der aktuellen COVID-19-Pandemie“ im November 2020.
Forschung
- Projekt „Effects of Home Confinement on Multiple Lifestyle Behaviours During the COVID-19 Outbreak (ECLB-COVID19)“, daraus sind einige Artikel entstanden, die durch Übersichtsarbeiten ergänzt wurden. Weitere Detailauswertungen und ein Update der Literaturübersichten sind in Arbeit. Die Publikationen sind hier zusammengefasst.
- Mit Kolleg*innen aus Europa, Nord- und Südamerika hat Prof. Dr. Michael Brach (Uni Münster) ein sog. Research Topic bei Frontiers in Psychology / Health Psychology initiiert und betreut. Insgesamt 59 Artikel wurden publiziert, hier das „Editorial Coronavirus Disease (COVID-19): Psychological and Behavioral Consequences of Confinement on Physical Activity, Sedentarism, and Rehabilitation“.
- „Planning and Conducting an Online Conference at the time of COVID-19: Lessons Learned from EGREPA 2021“ (Universität Münster), zum Artikel.
Ansprechpartner*innen
Prof. Dr. Ansgar Schwirtz
dvs-Präsident
Prof.in Dr. Bettina Wollesen
Vizepräsidentin der dvs
dvs-Geschäftsstelle
Telefon: (040) 679 41212
Mobil: (0151) 42 444 252
E-Mail: info[at]sportwissenschaft.de
Aufruf
Wir rufen alle dazu auf, senden Sie uns Ihre Veröffentlichungen, aktuellen Forschungsvorhaben, Positionspapiere zu COVID-19 zu. Ebenso sind wir daran interessiert, Netzwerke zu bilden, damit Ziele eher erreicht werden.