Die DOSB-Mitgliederversammlung hat am 5. Dezember 2020 im Rahmen des DOSB-Haushaltes 2021 die Mittel für die Fortführung des Innovationsfonds zur Förderung der Arbeit der Mitgliedsorganisationen im Handlungsfeld Sportentwicklung bewilligt. Der Fonds ist mit 150.000 Euro ausgestattet. Die Ausschreibung des Innovationsfonds findet im zweijährigen Turnus statt.
In seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 hat der Vorstand des DOSB die Schwerpunktthemen „Zugang zu Sport, Bewegung und in den Verein in der Zeit der Corona-Pandemie“ und „Wissenstransfer: Die zentrale Herausforderung durch, während und nach Corona“ für die Ausschreibung beschlossen.
Die Projektanträge sollten sich durch folgende Kriterien auszeichnen:
• Neuigkeitswert, Innovationscharakter
• substanzielle Weiterentwicklung bestehender Konzepte
• Nachhaltigkeit in der Umsetzung
• Transfer-Wert (verbandsintern und/oder für andere Verbände)
• ganzheitlicher Ansatz
• Vernetzung innerhalb des eigenen Verbandes/mit anderen Verbänden
Entsprechende Details hierzu können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen. Dort finden Sie zusammengefasst alle wichtigen Informationen rund um die Anträge für den Innovationsfonds.
Der finanzielle Förderrahmen ist pro Projekt auf max. 10.000 Euro begrenzt. Dabei kann die DOSB-Förderung max. 50 Prozent der Gesamtfinanzierungssumme betragen. Jede Mitgliedsorganisation kann zudem nur einen Projektantrag im Jahr 2021 stellen.
Die Anträge auf Förderung im Rahmen des Innovationsfonds sind hier online bis zum 15. Juli 2021 an den DOSB zu richten. Voraussichtlich im August 2021 wird über die Projektanträge und die Vergabe der Mittel entschieden.
Für die Umsetzung des Innovationsfonds ist im DOSB Sabrina Hommel, Referentin Bildung, verantwortlich (Tel. 069 / 6700-279; E-Mail: hommel[at]dosb.de). Sie steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Weitere Infos unter https://www.dosb.de/sportentwicklung/innovationsfonds/