Ab dem 01.10.2020 gelten neue Regeln für die Durchführung von Präventionskursen in Kooperation mit Krankenkassen. Diese betreffen die Qualifikationen der Anbieter entsprechender Kurse.
Was hat sich geändert?
Über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) werden die Kriterien zur Umsetzung von Kursen für die Präventionsfelder (Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum) mit dem Schwerpunkt der Qualitätssicherung im Einzelfall geprüft. Ab Oktober 2020 gelten für diese Prüfung in allen Handlungsfeldern neue Kriterien.
Die aktuellen Prüfkriterien für Präventionskurse (ab 01.10.2020) finden sich hier:
Wer sich noch vor der Umstellung auf die neuen Kriterien als Kursleitung zertifizieren lassen möchte, kann dies bis zum 30.9.2020 unter folgendem Link tun:
www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/registrierung_kursanbieter.php
Bei jeder Prüfung der ZPP handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, eine generelle Regelung für sportwissenschaftliche Studiengänge gibt es nicht. In Gesprächen mit der ZPP wurden Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Umstellung z.B. für Hochschulen und Fachverbände angeregt.