Das neue Präventionsgesetz sieht vor, die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung ab 2016 mehr als zu verdoppeln, von aktuell 3,09 Euro auf jährlich 7 Euro für jeden Versicherten. Folglich könnten die Krankenkassen künftig mindestens 490 Millionen Euro im Jahr für Prävention investieren. Hinzu kommt der Beitrag der Pflegekassen in Höhe von 21 Millionen Euro. Damit stehen künftig jährlich 511 Millionen Euro für gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Auch sollen die Qualität von Präventionsmaßnahmen sichergestellt, Leistungen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz verbessert werden. Gerade kleine und mittelständische Betriebe sollen über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.
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Deutsche Bundestag hat am 18.06.2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet
Präventionsgesetz der Bundesregierung verabschiedet
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