Finanzierung der Promotion
Die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Promotion anfallen, kann man in drei Bereiche aufteilen: Dies sind erstens die Kosten, die für den Semesterbeitrag im Rahmen der Immatrikulation in einen Promotionsstudiengang anfallen oder die mancherorts als Gebühr für die Promotionsprüfung zu entrichten sind. Zweitens fallen Kosten für die Veröffentlichung der Dissertation an (siehe hierzu hier). Als dritter und größter Teil sind die Kosten für den Lebensunterhalt und sonstigen Aufwendungen (Literatur, Tagungsteilnahmen etc.) während der Promotionsphase zu sehen.
Die meisten Doktoranden finanzieren diese Kosten durch Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit, die neben der Promotion ausgeübt wird. Eine geradezu ideale berufliche Tätigkeit ist die Beschäftigung an der Universität, z.B. im Rahmen einer Stelle als Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in einem Forschungsprojekt (z.B. DFG- oder BISp-Projekt), in einem speziellen Programm zur Graduiertenförderung (Graduiertenkolleg, Stellen in Sonderforschungsbereichen etc,), an einem Lehrstuhl oder in einem Arbeitsbereich. Hier bieten sich die besten Möglichkeiten, das eigene Promotionsvorhaben in einem einschlägigen Umfeld voran zu treiben.
Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die üblicherweise für Promovenden ausgeschriebenen Stellen nur Teilzeitstellen (zumeist etwa 50%) mit einer Befristung auf i.d.R. vier Jahre sind. Je nach Arbeitsvertrag sind im Rahmen der Stelle Dienstleistungen am Lehrstuhl oder im Arbeitsbereich zu erbringen bzw. spezielle Aufgaben in einem Projekt oder Lehrverpflichtungen zu erfüllen. Diese sollten sinnvollerweise mit dem eigenen Promotionsvorhaben in Zusammenhang stehen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, so dass ein Großteil der Arbeiten für die eigene Promotion quasi im anderen, unbezahlten Teil der Stelle erfolgt. Manche Arbeitsverträge sehen aber auch die Anfertigung der Promotion als Dienstaufgabe vor. Wer sich also für Mitarbeiterstellen, die zur Promotion führen, bewirbt, sollte die Aufgabenbeschreibungen in den jeweiligen Stellenanzeigen genau prüfen und ggf. Zeitkontingente für Aufgaben und Tätigkeiten und ggf. für Arbeiten an der eigenen Promotion mit dem Arbeitgeber (Hochschullehrer/in) genau vereinbaren (siehe hierzu auch den Hinweis zu Betreuungsvereinbarungen).
Stipendien sind ein weiterer Weg, eine Promotion zu finanzieren. Sowohl Universitäten und Hochschulen vergeben Promotionsstipendien als auch lokale, universitätsnahe Stiftungen und Fördervereine. Über Fördermöglichkeiten informieren Sie sich am besten an Ihrer Hochschule. Die dvs-Kommission "Wissenschaftlicher Nachwuchs" hat auf ihrer Internetseite eine Übersicht zum Thema "Stipendien" zusammengetragen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Stipendien der deutschen Begabtenförderungswerke. Diese Stipendien sehen neben der finanziellen Unterstützung auch eine Förderung durch Seminarprogramme und die Unterstützung durch sog. Vertrauensdozenten/innen an der Universität/Hochschule vor. Promotionsstipendien werden auch durch Stiftungen vergeben. Hierzu finden Sie weitere Übersichten und Recherchemöglichkeiten beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft oder beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Für Promotions- und Forschungsvorhaben im Ausland können Deutsche Informationen beim Akademischen Auslandsamt der eigenen Universität/Hochschule oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhalten. Diese Stellen sind auch die richtigen Ansprechpartner für ausländische Studierende, die eine Promotion in Deutschland anstreben.