Promotion
Die Dissertation
Die Dissertation („Doktorarbeit“) stellt in schriftlicher Form die selbständige Forschungsleistung im rahmen der Promotion dar und muss den wissenschaftlichen Kenntnisstand erweitern.
Grundsätzlich wird bei der vorgelegten Dissertation von einer bisher unveröffentlichten Arbeit ausgegangen, die auch nicht zu anderen Prüfungszwecken oder bei einer erfolglosen Promotion an einer anderen Universität genutzt wurde. Die bereits vorgelegte Studienabschlussarbeit kann also natürlich nicht in relevanten Teilen für die Dissertation verwendet werden; eine Fortführung und Weiterentwicklung ist jedoch möglich (dies muss i. d. R. im Antrag auf Zulassung anzeigt werden. Wer Teile der Dissertation vorher, z. B. als Fachaufsätze in wissenschaftlicher Literatur vor Abgabe der Dissertation veröffentlichen möchte, sollte dies mit seiner*m Betreuer*in absprechen; evtl. ist auch eine Genehmigung durch den Promotionsausschuss nötig.
Traditionell handelt es sich bei der Dissertation um eine umfangreiche Monografie, mit der nicht nur die Kenntnis der relevante Forschungsliteratur zum behandelten Thema belegt wird, sondern auch mit Hilfe geeigneten Methoden und überprüfbarer Rückschlüsse ein Erkenntnisgewinn dargelegt wird.
Je nach fächerspezifischer Publikationskultur ist die monografische Arbeit inzwischen überwiegend der kumulativen Dissertation gewichen. Bei der kumulativen Dissertation werden mehrere Fachaufsätze in anerkannten nationalen oder internationalen Fachzeitschriften (mit peer review) veröffentlicht. I. d. R. wird über die Fachartikel hinaus noch eine zusammenfassende Kommentierung („Manteltext“) gefordert, der die inhaltliche Verbindung der Fachaufsätze aufzeigt. Die Ausgestaltung bezüglich Anzahl an Publikationen, Qualität der Zeitschriften, Sprache der Publikationen und zum Grad der Annahme der Fachartikel variiert teils stark. Daher hat das dvs-Präsidium im Jahr 2019 „Empfehlungen zu kumulativen Dissertationen in der Sportwissenschaft“ verabschiedet, in denen ein Rahmen für die genannten Aspekte abgesteckt wird. Verbindlich sind jedoch immer die jeweiligen Promotionsordnungen.
Die Promotion ist erst abgeschlossen, wenn die Dissertation „in angemessener Form der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ wurde. Diese Publikationspflicht dient der Qualitätssicherung, ist allerdings eine deutsche Besonderheit und z. B. in den USA, Großbritannien oder Frankreich nicht vorgesehen. Die Promotionsordnung legt zum einen fest, in welcher Frist die Veröffentlichung zu erfolgen hat, und zum anderen, wie die Veröffentlichungspflicht neben der Abgabe von Exemplaren für die Prüfungsunterlagen und die Archivierung an der Fakultät bzw. dem Fachbereich erfüllt werden kann. Neben der klassischen Publikation in einem Fachverlag oder der Veröffentlichung der einzelnen Fachaufsätze bei der kumulativen Dissertation erlauben Promotionsordnungen oftmals auch eine elektronische Publikation, z. B. dauerhaft als PDF auf einem Publikationsserver der Universitätsbibliothek. Auch hier gilt: Prüfen Sie frühzeitig die Promotionsordnung.
Fachverlage, die in speziellen Schriftenreihen sportwissenschaftliche Dissertationen veröffentlichen, sind u. a. der Hofmann-Verlag, der Meyer & Meyer Sportverlag, die Edition Czwalina im Feldhaus Verlag oder der Verlag Dr. Kovac. Für eine Verlagsveröffentlichung ist i. d. R. immer eine Kostenbeteiligung der Autor*innen notwendig.
Wer diese Mittel nicht aufbringen will (oder kann), sollte sich entweder um Druckkostenzuschüsse (z. B. über Förderfonds der eigenen Hochschule) bemühen oder kostengünstigere Publikationsmöglichkeiten (z. B. als elektronische Publikation) suchen. Zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Publikationsformen siehe auch hier.
In der Schriftenreihe „Forum Sportwissenschaft“ des „Vereins zur Förderung des sportwissenschaftlichen Nachwuchses“, die innerhalb der „Schriften der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft“ erscheint, werden überdurchschnittliche und originelle sportwissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (Dissertationen, die mit magna cum laude oder mit summa cum laude bewertet wurden sowie Habilitationsschriften) aus dem Gesamtbereich der Sportwissenschaft veröffentlicht. Die Schriftenreihe versteht sich als Forum zur Förderung des sportwissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland und bietet durch das erneute Begutachtungsverfahren mit der einhergehenden Qualitätssicherung eine herausragende Publikationsmöglichkeit. Weitere Informationen zur Reihe erhalten Sie hier.
Wer eine Verlagsveröffentlichung der Dissertation plant, sollte frühzeitig, d. h. nach Abgabe der Dissertation erste Kontakte mit Verlagen knüpfen und Konditionen für eine Veröffentlichung erfragen. Die Bedingungen der Publikation (Publikationsform und Layout, Kostenbeteiligung, Buchpreis, Betreuung bei der Erstellung der Druckvorlage etc.) unterscheiden sich von Verlag zu Verlag, so dass Angebote verschiedener Verlage zum Vergleich eingeholt werden sollten. Oftmals sind auch (aufwendige) Veränderungen am Layout der Arbeit notwendig, bevor sie gedruckt werden kann. Auch sind bestimmte Angaben in das Verlagswerk zu übernehmen, die auf die Annahme der Arbeit als Dissertation der entsprechenden Hochschule verweisen (sog. Promotionsvermerk). Hierzu liegen bei den Prüfungsämtern der Hochschulen i. d. R. besondere Merkblätter vor.
Die endgültigen Vereinbarungen mit dem Verlag können getroffen werden, wenn die mündliche Prüfung bestanden und das Manuskript für die Veröffentlichung freigegeben wurde. Mit Zustimmung des Promotionsausschusses können für eine Verlagspublikation Teile der Dissertation gekürzt oder sogar weggelassen werden (z. B. umfangreiche Datendokumentationen im Anhang) und es kann der Titel der Arbeit gekürzt oder verändert werden (der Originaltitel der eingereichten Dissertation ist dann im Promotionsvermerk zu nennen).
Bei Vorlage eines unterschriebenen Autorenvertrags für eine Verlagspublikation sehen manche Prüfungsämter die Veröffentlichungspflicht bereits als gegeben an, fertigen die Promotionsurkunde und schließen das Verfahren ab. Der Vertrag sollte in jedem Fall die gemäß Promotionsordnung erforderliche Mindestauflage für die Verlagspublikation und die spätere ISBN des Buches angeben.
Dissertationen können auch bei verschiedenen akademischen Wettbewerben eingereicht werden; eine Auszeichnung ist oftmals mit einer kostenlosen Veröffentlichung verbunden. Bekannte Wettbewerbe in der Sportwissenschaft sind z. B. der „DOSB-Wissenschaftspreis“ des Deutschen Olympischen Sportbundes, oder der „Karl-Feige-Preis“ der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie (asp) für hervorragende sportpsychologische Dissertationen.
In der dvs gibt es zwei Preise: zum einen der „Ommo-Grupe-Preis“, den die dvs-Sektion Sportpädagogik alle zwei Jahre für die beste sportpädagogische Dissertation vergibt, und zum anderen der „dvs-Promotionspreis“, den die dvs gemeinsam mit dem „Verein zur Förderung des sportwissenschaftlichen Nachwuchses“ ausgeschrieben hat. Der dvs-Promotionspreis gefördert durch den Hofmann-Verlag steht für alle sportwissenschaftlichen Disziplinen und sowohl für monografische als auch kumulative Promotionen offen. Weitere Informationen finden Sie hier.