Promotion
Veröffentlichung der Dissertation

Die Dissertation ist eine in angemessener Darstellung abgefasste wissenschaftliche Leistung, die eine selbständige Forschungsleistung darstellt und den Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse erweitert.
Grundsätzlich wird bei der vorgelegten Dissertation von einer bisher unveröffentlichten Arbeit ausgegangen, die auch nicht zu anderen Prüfungszwecken oder bei einer erfolglosen Promotion an einer anderen Universität genutzt wurde (die bereits vorgelegte Studienabschlussarbeit – Diplomarbeit oder Masterthesis – kann also natürlich nicht erneut als Dissertation eingereicht werden). Eine Fortführung und Weiterentwicklung der eigenen Examens- oder Diplomarbeit in der Dissertation ist jedoch möglich (dies muss i. d. R. im Antrag auf Zulassung anzeigt werden).
Die Dissertation ist in deutscher Sprache vorzulegen. Viele Hochschulen gestatten aber auch eine Abfassung in Englisch (oder sogar einer weiteren Sprache). Auch werden in vielen Hochschulen auch Dissertationen zugelassen, die Teil einer Gruppenarbeit sind. Der Promovierende muss dann in einem gesonderten Abschnitt seinen Eigenanteil an den erzielten Ergebnissen darlegen. Ob eine Gruppenarbeit zugelassen ist und welche formalen Anforderungen gestellt werden, ist der Promotionsordnung zu entnehmen.
Wer Teile der Dissertation vorher, z. B. als Fachaufsätze in wissenschaftlicher Literatur vor Abgabe der Dissertation veröffentlichen möchte, sollte dies mit seiner/m Betreuer/in absprechen; evtl. ist auch eine Genehmigung durch den Promotionsausschuss nötig.
Manche Standorte gestatten in ihren Promotionsordnungen eine sog. kumulative Promotion. Dabei entfällt die Vorlage einer Dissertation als Ganzschrift, sondern es werden mehrere Fachaufsätze des Promovenden, die in angesehenen nationalen oder internationalen Fachzeitschriften (mit peer review) erschienen sein müssen, als Grundlage der Bewertung herangezogen. Vom Promovenden wird zusätzlich verlangt, die inhaltliche Verbindung der Fachaufsätze in einer zusammenfassenden Kommentierung aufzuzeigen. Welche Standorte in ihren Promotionsordnungen eine kumulative Promotion gestatten, können Sie der Übersicht (hier) entnehmen.
Das dvs-Präsidium hat im Jahr 2019 „Empfehlungen zu kumulativen Dissertationen in der Sportwissenschaft“ (PDF) verabschiedet.
Die Promotion ist erst abgeschlossen, wenn die Dissertation „in angemessener Form der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ wurde. Die Promotionsordnung legt zum einen fest, in welcher Frist die Veröffentlichung zu erfolgen hat, und zum anderen, wie die Veröffentlichungspflicht neben der Abgabe von Exemplaren für die Prüfungsunterlagen und die Archivierung an der Fakultät/dem Fachbereich erfüllt werden kann.
Vor der Veröffentlichung muss der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses und/oder der/die (erste) Gutachter/in die endgültige Fassung des Manuskripts noch einmal prüfen und auf die Einhaltung der ggf. durch die Prüfungskommission gegebenen Auflagen achten.
I. d. R. kann die Veröffentlichungsverpflichtung durch folgende Publikationsformen alternativ erfüllt werden:
- unentgeltliche Abgabe einer größeren Anzahl an Exemplaren der Dissertation bei der Universitätsbibliothek oder
- Veröffentlichung der Arbeit in einem Verlag mit Verbreitung über den Buchhandel (Nachweis einer Mindestauflage erforderlich) oder
- Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift (in gekürzter Fassung mit Genehmigung des Promotionsausschusses) oder
- Ablieferung einer elektronischen Version der Arbeit, deren Datenformat und Datenträger mit der Hochschulbibliothek abzustimmen sind.
Fachverlage, die in speziellen Schriftenreihen sportwissenschaftliche Dissertationen veröffentlichen, sind u. a. der Hofmann-Verlag, der Meyer & Meyer Sportverlag, die Edition Czwalina im Feldhaus Verlag oder der Verlag Dr. Kovac. Für eine Verlagsveröffentlichung ist i. d. R. immer eine Kostenbeteiligung der*s Autor*in notwendig.
Wer diese Mittel nicht aufbringen will (oder kann), sollte sich entweder um Druckkostenzuschüsse (z. B. über Förderfonds der eigenen Hochschule) bemühen oder kostengünstigere Publikationsmöglichkeiten (z. B. als elektronische Publikation) suchen. Zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Publikationsformen siehe auch hier.
In der Schriftenreihe „Forum Sportwissenschaft“ des "Vereins zur Förderung des sportwissenschaftlichen Nachwuchses", die innerhalb der „Schriften der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft“ erscheint, werden überdurchschnittliche und originelle sportwissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (Dissertationen, die mit magna cum laude oder mit summa cum laude bewertet wurden sowie Habilitationsschriften) aus dem Gesamtbereich der Sportwissenschaft veröffentlicht. Die Schriftenreihe versteht sich als Forum zur Förderung des sportwissenschaftlichen Nachwuchses in der Bundesrepublik Deutschland und bietet eine kostengünstige Publikationsmöglichkeit. Die zur Veröffentlichung in der Schriftenreihe eingereichte Arbeit muss ein erneutes Begutachtungsverfahren durchlaufen, um den Qualitätsstandard der Reihe zu sichern. Weitere Informationen zur Reihe erhalten Sie hier.
Doktoranden, die eine Verlagsveröffentlichung ihrer Dissertation planen, sollten frühzeitig, d. h. nach Abgabe ihrer Dissertation erste Kontakte mit Verlagen knüpfen und Konditionen für eine Veröffentlichung erfragen. Die Bedingungen der Publikation (Publikationsform und Layout, Kostenbeteiligung des*r Autor*in, Buchpreis, Betreuung bei der Erstellung der Druckvorlage etc.) unterscheiden sich von Verlag zu Verlag, so dass jede*r Doktorand*in sich ggf. Angebote verschiedener Verlage zum Vergleich einholen sollte. Oftmals sind auch (aufwendige) Veränderungen am Layout der Arbeit notwendig, bevor sie gedruckt werden kann. Auch sind bestimmte Angaben in das Verlagswerk zu übernehmen, die auf die Annahme der Arbeit als Dissertation der entsprechenden Hochschule verweisen (sog. Promotionsvermerk). Hierzu liegen bei den Prüfungsämtern der Hochschulen i. d. R. besondere Merkblätter vor.
Die endgültigen Vereinbarungen mit dem Verlag können getroffen werden, wenn die mündliche Prüfung bestanden und das Manuskript für die Veröffentlichung freigegeben wurde (s. o.). Mit Zustimmung des Promotionsausschusses können für eine Verlagspublikation Teile der Dissertation gekürzt oder sogar weggelassen werden (z. B. umfangreiche Datendokumentationen im Anhang) und es kann der Titel der Arbeit gekürzt oder verändert werden (der Originaltitel der eingereichten Dissertation ist dann im Promotionsvermerk zu nennen).
Bei Vorlage eines unterschriebenen Autorenvertrags für eine Verlagspublikation sehen manche Prüfungsämter die Veröffentlichungspflicht bereits als gegeben an, fertigen die Promotionsurkunde und schließen das Verfahren ab. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung. Der Vertrag sollte in jedem Fall die gemäß Promotionsordnung erforderliche Mindestauflage für die Verlagspublikation und die spätere ISBN des Buches angeben.
Dissertationen können auch bei verschiedenen akademischen Wettbewerben eingereicht werden; eine Auszeichnung ist oftmals mit einer kostenlosen Veröffentlichung verbunden. Bekannte Wettbewerbe in der Sportwissenschaft sind z. B. der „DOSB-Wissenschaftspreis“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (ehemals Carl-Diem-Preis), der „Karl-Hofmann-Publikationspreis für Dissertationen“ des Hofmann-Verlags oder der „Karl-Feige-Preis“ der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie (asp) für hervorragende sportpsychologische Dissertationen.
In der dvs gibt es zwei Preise: zum einen der „Ommo-Grupe-Preis“, den die dvs-Sektion Sportpädagogik alle zwei Jahre für die beste sportpädagogische Dissertation vergibt, und zum anderen der „dvs-Promotionspreis“, den die dvs gemeinsam mir dem „Verein zur Förderung des sportwissenschaftlichen Nachwuchses“ ausgeschrieben hat. Für den Publikationspreis können sich die Autor*innen mit ihren Schriften bewerben. Ausgezeichnet werden die drei bestplatzierten Schriften. Weitere Informationen zum dvs-Promotionspreis finden Sie hier.