Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt den „Landespreis Sportwissenschaft Nordrhein-Westfalen“ sowie erstmals den „Landesnachwuchspreis Sportwissenschaft Nordrhein-Westfalen“ im Jahr 2026.
Beide Preise werden für herausragende Leistungen in zwei Kategorien vergeben (je Kategorie jeweils eine Auszeichnung):
- Lebenswissenschaften,
- Sozial-, Bildungs- und Kulturwissenschaften.
Die vorgeschlagenen Personen sollen
- ihre exzellente Leistung in einer sportwissenschaftlichen Forschungseinrichtung erbringen oder in anderen wissenschaftlichen Bezügen vorweisen,
- dem Land Nordrhein-Westfalen eng verbunden sein, denn sie arbeiten wissenschaftlich in Nordrhein-Westfalen bzw. stehen mit ihrem wissenschaftlichen Wirken in engem Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen,
- ihre Leistungen neben der Forschung auch im Bereich der universitären Lehre sowie im „Wissenschafts-Praxis-Dialog“ (Transfer) erbringen und damit substanziell zur Weitergabe sportwissenschaftlichen Wissens in die Praxis beitragen und
- Themen in Sportwissenschaft und Sport aufgreifen, die die Entwicklung in Praxis und Theorie innovativ voranbringen. Ihre Arbeit sollte sich durch besondere wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie durch thematische Aktualität auszeichnen.
Vorschläge für die beiden oben genannten Kategorien können von einzelnen Personen sowie von Hochschulen, Instituten, Organisationen, Stiftungen etc. eingereicht werden. Eigenbewerbungen, Bewerbungen von Forschungsteams sowie erneut von ehemaligen Preisträgerinnen und Preisträgern des „Landespreises Sportwissenschaft Nordrhein-Westfalen“ sind ausgeschlossen.
Der Vorschlag ist qualifiziert zu begründen. Nähere Informationen zu Art und Umfang Ihres Vorschlags entnehmen Sie bitte den beigefügten Vorlagen. Für den Landespreis gilt dabei eine andere Vorlage als für den Landesnachwuchspreis.
Achten Sie beim Landesnachwuchspreis bitte genau auf die unter Punkt 2 in der Vorlage benannten zulässigen Kriterien hinsichtlich des „akademischen Alters“ und der Qualifikationen.
Darüber hinaus behält sich das Land Nordrhein-Westfalen vor, eine weitere Persönlichkeit aus dem Bereich der Sportwissenschaft für das Lebenswerk auszuzeichnen.
Mit der Verleihung des „Landespreises Sportwissenschaft Nordrhein-Westfalen“ 2026 ist ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro je ausgezeichneter Person verbunden, mit der Verleihung des „Landesnachwuchspreises Sportwissenschaft Nordrhein-Westfalen“ 2026 ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro je ausgezeichneter Person.
Die Preise werden gemeinsam im Rahmen einer Feierstunde verliehen.
Ihren Vorschlag senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an: gerwin-lutz.reinink[at]stk.nrw.de und tobias.bomhard[at]stk.nrw.de
Einsendeschluss ist der 29. August 2025.
Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Aussschreibung (PDF)
Vorschlag NRW-Landespreis (PDF)
Vorschlag NRW-Landesnachwuchspreis (PDF)
NRW-Datenschutz (PDF)