Für die jährliche Antragsphase 2023 (Projektbeginn: 01.01.2023) wird die Frist zur Einreichung der Anträge auf den 31.05.2022 gesetzt.
Mit dieser Terminsetzung schafft das BISp einerseits einen angemessenen zeitlichen Abstand zur Bescheiderstellung der diesjährigen Antragsphase und berücksichtigt zum anderen die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung Anfang 2022.
Eine ausführliche Meldung mit den geltenden Rahmenbedingungen erfolgt Mitte Januar 2022.