Auch in 2023 wird das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wieder Möglichkeiten zur Einreichung von Forschungs- und Entwicklungsanträgen sowie von Transfer – und Innovationsprojekten anbieten. Als Grundlage für die Planungen der Antragseinreichungen teilen wir hier nun die Eckdaten der einzelnen Förderrunden mit.
Antragsforschung 2024
Die Einreichungsfrist für die Antragsforschung 2024 wird zum 31.08.2023 enden. Angestrebter Projektstart wird der 01.04.2024 sein.
Eine detaillierte Ankündigung zu dieser Förderphase erfolgt Anfang des kommenden Jahres.
Service-Forschung
Aufgrund einer unerwarteten haushalterischen Entwicklung kann das BISp für 2023 die Einreichung von Service-Forschungsprojekten im Februar (reguläre 1. Phase zur Beantragung von Service-Forschungsprojekten) bedauerlicherweise nicht anbieten. Anträge für die übliche 2. Phase der Service-Forschung können wie gewohnt bis zum 30.09.2023 eingereicht werden. Angestrebter Projektbeginn für diese Anträge ist der 01.04.2024.
Eine detaillierte Ankündigung zur diese Antragsphase für die Service-Forschungsprojekte erfolgt im Sommer.
Transferprojekte
Transferanträge können grundsätzlich ganzjährig eingereicht werden, jedoch können auch diese der besonderen haushalterischen Situation in 2023 unterliegen. Insofern wird hier dringlich um Abstimmung mit den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen im BISp bereits im frühen Planungsstadium gebeten.
Innovationsprojekte der Spitzenverbände
Die Anträge zur Innovationsforschung können wie gewohnt bis zum 15.09.2023 eingereicht werden. Angestrebter Projektbeginn für diese Anträge ist der 01.03.2024 aufgrund der besonderen haushalterischen Situation in 2023.
Auch zu dieser Phase werden wir im Jahresverlauf rechtzeitig eine Detailmeldung veröffentlichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Elena Sprenger (Tel.: 0228 99 640 9040) oder Frau Heike El Talawi (Tel.: 0228 99 640-9034). Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung[at]bisp.de gerichtet werden.