Die AWMF S2k-Leitlinie „Bewegungsförderung und Bewegungstherapie in der pädiatrischen Onkologie“ wurde Anfang Oktober verabschiedet, welche federführend von der „Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)“ und der „AG Netzwerk ActiveOncoKids (NAOK)“ geleitet und in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen wie der dvs erarbeitet wurde.
Bewegungstherapeutischen und bewegungsfördernden Angeboten werden in der Kinderonkologie in Deutschland eine zunehmende Bedeutung beigemessen. Die Empfehlungen dieser Leitlinie bilden nicht den aktuell etablierten Versorgungsstandard aller Kliniken ab, sondern eine auf Basis von wissenschaftlichen Ergebnissen und Sachverständigenmeinungen beschriebene optimale Bewegungsförderung, die in den kommenden Jahren schrittweise und ressourcenorientiert implementiert werden kann. Die Empfehlungen begründen sich dabei auf Basis des Bedarfs und des gesundheitlichen, psychischen und sozialen Mehrwerts von Bewegung. Bei der Implementierung von Bewegungsförderung und Bewegungstherapie in die Versorgungsstrukturen steht im Fokus, dass bereits die schrittweise stattfindende Implementierung, einen Mehrwert für die Betroffenen darstellt und es Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die in Anspruch genommen werden können. Die Leitlinie ermöglicht eine Unterstützung bei dieser Implementierung von Bewegungsmöglichkeiten.
Die Empfehlungen auf einen Blick
1/11: Alle Kinder und Jugendlichen mit und nach einer Krebserkrankung sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Inhalte der „Nationalen Empfehlungen für Bewegung“ nach Rütten et al. 2016 umzusetzen (je nach Alter 60-180 min täglich). Dies impliziert, dass die Strukturen in Akutklini-ken (Erreichbarkeit von Bewegungsräumen und Bewegungsfachkräften) grundsätzlich bewegungsfreundlich und barrierefrei zu gestalten sind (S. 22).
2/11: Der Gesundheitszustand und die Wünsche der Kinder und Jugendlichen sollen bei der Umsetzung der Bewegungsempfehlungen berücksichtigt werden. Dies impliziert, dass Kinder und Jugendliche das Recht besitzen, das Bewegungsangebot abzulehnen (und trotzdem wieder gefragt zu werden), sowie den Inhalt und die Belastungsmerkmale wie Umfang, Dauer, Intensität und Pausen mitzubestimmen (S. 27).
3/11: Während der Akuttherapie soll als Teil der allgemeinen Bewegungsförderung eine gezielte Bewegungstherapie in den Klinikalltag integriert sein. Diese wird ab dem Zeitpunkt der Diagnose individualisiert, zielorientiert und durch qualifizierte Bewegungsfachkräfte angeleitet und findet bis zu 5x/Woche statt (S. 29).
4/11: In der Nachsorge einer kinderonkologischen Erkrankung und in palliativen Behandlungssituationen soll sich das bewegungsfördernde und bewegungstherapeutische Unterstützungsangebot nach dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen richten und an die Lebensumstände, die Motivation und die gesundheitlichen Einschränkungen des/der Patient*in angepasst sein. Es besteht aus a) Bewegungstherapie und/oder b) Beratung zu Bewegungsförderung im Alltag und Bewegungstherapie. Ein Unterstützungsbedarf besteht insbesondere bei den folgenden Grup-pen, die daher fokussiert und aktiv ein Unterstützungsangebot erhalten:
- Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen,
- Kinder und Jugendliche mit einem sehr inaktiven Lebensstil,
- Jugendliche kurz vor der Transition in die Abteilung Internistische Onkologie und
- alle diejenigen, die Unterstützung suchen und erfragen (S. 39).
5/11: Der angemessene Informationsfluss zum Gesundheitszustand des/der Patient*in soll in erforderlichem Umfang zeitnah, umfassend und strukturiert sichergestellt werden. Dazu gehören bspw. regelmäßige Besprechungen, eine sichtbare Dokumentation der bewegungstherapeutischen Intervention sowie Berücksichtigung medizinischer Aspekte und therapiebedingter Nebenwirkungen im Rahmen einer verantwortbaren Bewegungstherapie (S. 43).
6/11: Mitarbeiter*innen der Bewegungsförderung/Bewegungstherapie sollen in die klinikinternen Qualifizierungssysteme zum Umgang mit medizinischen Geräten (bspw. mit dem Infusionsständer, Pulsoxymeter, EKG*-Monitor, Magensonde) und Hilfsmitteln (bspw. Unterarmgehstützen, Mecron-Schiene, Rollstuhl, Gehwagen), Hygienerichtlinien, Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie weiteren Regelungen einbezogen werden, sofern es ihren Arbeitsbereich betrifft (S. 45).
7/11: Bei Vorliegen medizinischer Indikatoren, die in Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für unerwünschte Ereignisse (Serious Adverse Events) stehen (bspw. post-OP, niedrige Thrombozytenwerte < 20.000/?l Blut, akute Frakturgefahr), soll eine individuelle Bewegungsförderung und Bewegungstherapie mit dem Einsatz von niedrigschwelligen und individuell im Behandlungsteam sowie mit dem/der Betroffenen selbst abgestimmten Inhalten im Rahmen einer 1:1-Betreuung erwogen werden (S. 46).
8/11: Bewegungsförderung und Bewegungstherapie sollen dialogorientiert geplant und durchgeführt werden sowie folgenden Prinzipien folgen: Freiwilligkeit (A), Orientierung an pädagogischen Leitideen (B) und Berücksichtigung patientenspezifischer Besonderheiten (C). Die Zielstellung der Bewegungstherapie wird transparent kommuniziert und ist individuell zu planen (D). Sie beginnt mit einer Anamnese (E) und befolgt allgemeine trainingswissenschaftliche Grundlagen (F-G) (S. 51).
9/11: Eine reduzierte körperliche Funktionsfähigkeit und eine Fatigue-Symptomatik stellen in jeder Phase einer Krebserkrankung eine Indikation für Bewegungstherapie dar. Diese gezielte Bewegungstherapie sollte über einen Zeitraum von zunächst 8 Wochen, mindestens 2x/Woche für jeweils 15 bis 30 min supervidiert angeboten werden, um nach Bedarf die Ausdauerleistungsfähigkeit, die muskuläre Kraft und die funktionale Mobilität, sowie die Fatigue-Symptomatik positiv zu beeinflussen (S. 58).
10/11: Zur Verbesserung der Lebensqualität sollte die Bewegungstherapie in Anlehnung an die Präferenzen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden. Wichtige Elemente sind dabei die Adressierung des physischen Selbstkonzeptes, die Vermeidung unerwünschter Belastungen und die Unterstützung der Teilhabe am Leben mit Gleichaltrigen (S. 64).
11/11: Zur Überwindung von personen-, umwelt- und alltagsbezogenen Bewegungsbarrieren (A-D) sowie von Bewegungsbarrieren durch das Klinik Setting (E), sollen im interdisziplinären Team und mit dem/der Betroffenen selbst individuelle Lösungen gesucht und gefunden werden. Dabei stellen Kommunikation, Ressourcenorientierung, Bewegungsfreude sowie Kompetenz- und Grenzbewusstsein seitens der Bewegungsfachkräfte die Maxime dar (S. 68).
Hier können Sie die Leitlinie herunterladen (PDF).