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19.03.2025 |   News

Sportwissenschaft in der DFG – Antragstellung & Position der dvs zu einem Fachkollegium Sportwissenschaft

In Abstimmung mit dem Fakultätentag Sportwissenschaft

Das Fach Sportwissenschaft hat kein eigenes Fachkollegium innerhalb der DFG. Die dvs hat intensiv mit der DFG verhandelt und akzeptiert diese Regelung (zu den Gründen weiter unten). Das bedeutet nicht, dass Anträge aus der Sportwissenschaft geringere Chancen auf Bewilligung hätten als Anträge aus Fächern mit Fachkollegium. 

Antragstellung
Ein Forschungsantrag bei der DFG kann in dem Fach gestellt werden, das den nächsten Bezug zum Forschungsthema hat. Für entsprechende Beratung ist jetzt in der DFG eine Ansprechperson zuständig, Frau Dr.in Julia Engel. 

Das entsprechende Fachkollegium wird fachnahe Gutachtende heranziehen, die in der Regel aus der Sportwissenschaft kommen. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheidet das jeweilige Fachkollegium über die Förderung. Bei Anträgen, die interdisziplinär ausgerichtet sind, wird das jeweils gewählte Fachkollegium ggf. entsprechende weitere Fachkollegien zu Rate ziehen, so dass eine angemessene Beurteilung des Antrags gewährleistet ist. 

Damit sieht es die dvs als gewährleistet an, dass Anträge aus allen Disziplinen der Sportwissenschaft bei der DFG eine faire Chance auf Förderung erhalten. Das Gewicht der Sportwissenschaft in der DFG hängt maßgeblich von der Anzahl der gestellten Förderanträge ab. Die dvs ermuntert ihre Mitglieder ausdrücklich, Forschungsanträge bei der DFG zu stellen.

Position der dvs zu einem Fachkollegium Sportwissenschaft
In intensiven Gesprächen haben sich die dvs, der Fakultätentag Sportwissenschat und die DFG ausgetauscht. Die DFG ist offen für Veränderungen in ihrer Fächerstruktur. Diese setzen aber voraus, dass Forschungsvorhaben eines Fachs nicht durch die bestehende Fächerstruktur abgebildet werden können. 
Die dvs hat sich nach Abwägung aller Argumente dafür entschieden, kein eigenes Fachkollegium zu beantragen. Dafür sprechen folgende Gründe:

  • Es ist unklar, in welchen der vier Wissenschaftsbereiche (Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften) die Sportwissenschaft einzuordnen wäre. Die Einrichtung eines fünften Wissenschaftsbereichs „Sportwissenschaft“ ist utopisch.
  • dvs und DFG gehen davon aus, dass ein Antrag aus einer Teildisziplin der Sportwissenschaft besser von einem Fachkollegium einer „Mutterwissenschaft“ behandelt werden kann als von Sportwissenschaftler:innen, die nicht aus der Teildisziplin kommen. Beispielsweise wird ein Antrag der Biomechanik besser von dem Fachkollegium „Mechanik“ aus den Ingenieurwissenschaften behandelt als von einem sportwissenschaftlichen Fachkollegium, das aus einer Sportpsychologin und einem Sportpädagogen besteht.
  • Es ist schwer nachweisbar, dass sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben sich so sehr von der bestehenden Fächerstruktur abheben, dass sie dort kein passendes Fachkollegium finden. So werden sportpädagogische Forschungsvorhaben beispielsweise in „Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung“ behandelt werden können, Vorhaben zum motorischen Lernen in der Psychologie.
  • Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der Summe weniger Anträge gefördert werden, wenn sie alle in einem Fachkollegium Sportwissenschaft gestellt werden, anstatt sich auf viele verschiedene Fachkollegien zu verteilen.

Die dvs setzt sich dafür ein, dass sie in der nächsten Wahlperiode ein Vorschlagsrecht für Mitglieder einiger für die Sportwissenschaft relevanter Fachkollegien erhält, so dass die Sportwissenschaft durch Personen innerhalb der Fachkollegien vertreten wäre.

Die Position der dvs wurde in enger Kooperation mit dem Fakultätentag Sportwissenschaft entwickelt.

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Geschäftsstelle

Bei der Neuen Münze 4a
22145 Hamburg


Telefon: (040) 679 41212
Fax: (040) 679 41213
Mobil: (0151) 42 444 252
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