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Rückschlag für das Fach Sport

Nordrhein-Westfalen beabsichtigt Sonderregelung für das Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe

Dem Fach Sport droht in Nordrhein-Westfalen eine Ungleichbehandlung in der zukünftigen gymnasialen Oberstufe. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, für das Fach Sport eine "Sonderregelung" einzuführen und die im Rahmen der künftig 2-stündigen Grundkurse für alle Fächer mögliche Wahl zum 5. Prüfungsfach innerhalb des Abiturs für das Fach Sport so gut wie unmöglich zu machen. Sport wäre das einzige Fach, das von einer solchen Maßnahme betroffen wäre.

Die lehrerbildenden Universitätsinstitute für das Fach Sport in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits in einem Positionspapier (PDF) gegen diese Pläne gewandt. Die Antwort des Landes auf dieses Papier, die vor einigen Tagen schriftlich eingegangen ist, war aber mehr als enttäuschend. Es will unbedingt an der Sonderregelung für das Fach Sport festhalten.

"Es geht uns nicht um eine Bevorzugung des Faches Sport, sondern schlicht um die Behandlung wie jedes andere Fach in der gymnasialen Oberstufe", so Professor Dr. Jörg Thiele (Universität Dortmund), der Sprecher der lehrerbildenden Institute für das Fach Sport in Nordrhein-Westfalen. "Eine Sonderregelung für das Fach Sport erscheint gerade vor dem Hintergrund der Zwischenergebnisse des 'Modellversuchs 4. Prüfungsfach', der von Kollegen aus Bielefeld und Köln wissenschaftlich begleitet wurde, in hohem Maße begründungspflichtig, da in Zukunft alle Fächer 2-stündig verankert und mithin curriculare Neustrukturierungen durchgängig notwendig werden."

Der Präsident der dvs, Professor Dr. Bernd Strauß (Universität Münster), unterstützt nachdrücklich den Protest der Kollegen aus NRW: "Dem Fach Sport in der Oberstufe droht erheblicher Schaden und Reputationsverlust! Eine derartige Sonderregelung ist ein fatales Zeichen im Hinblick auf die politischen Initiativen bewegungsbezogener Gesundheitsförderung und für das professionsorientierte Selbstverständnis künftiger Sportlehrerinnen und Sportlehrer. Das wird sich mittelfristig auch negativ in der Sportlehrerausbildung auswirken. Die Entwicklung des Faches Sport, an der Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren richtungweisend beteiligt war, erleidet somit einen erheblichen Rückschlag. Ich fordere das Land Nordrhein-Westfalen auf, von der Sonderegelung Abstand zu nehmen – für das Fach Sport und für eine adäquate bewegungs- und gesundheitsorientierte Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen."

Hintergrund der Planungen Nordrhein-Westfalens ist die am 2. Juni 2006 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene neue "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sek. II", die die Reform der gymnasialen Oberstufe von 1972 aktualisieren soll. Die Vereinbarung enthält Rahmenbedingungen, die gemäß dem Föderalismusprinzip auf Länderebene umzusetzen sind, aber auch mit länderspezifischen Ausprägungen versehen werden können. Obwohl für das Land Nordrhein-Westfalen noch keine ausgestalteten Rahmungen vorliegen, gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass das Fach Sport als einziges Fach in der gymnasialen Oberstufe in Zukunft nicht mehr als 5. Abiturfach für die mündliche Prüfung direkt wählbar sein soll, so auch eine Pressemitteilung des LSB Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2007.

"Mittlerweile deuten unterschiedliche Informationen darauf hin, dass in anderen Bundesländern ähnliche Überlegungen im Gange sind bzw. sein könnten", so Jörg Thiele. Daher wird sich die dvs-Sektion Sportpädagogik, die sich vom 7. bis 9. Juni 2007 in Augsburg zu ihrer diesjährigen Tagung trifft ("Sportpädagogik im Spannungsfeld gesellschaftlicher Erwartungen, wissenschaftlicher Ansprüche und empirischer Befunde") ebenfalls mit der Thematik befassen.

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Positionspapier der lehrerbildenden Institute
für das Fach Sport
in NRW (PDF)

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe
in der Sek. II vom
02.06.2006 (PDF)

Pressemitteilung des
LSB Nordrhein-Westfalen
vom 14. März 2007

Erprobung "Sport als 4. Abiturfach" in NRW

Jahrestagung 2007
der dvs-Sektion Sportpädagogik

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Bei der Neuen Münze 4a
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Mobil: (0151) 42 444 252
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