Empfehlungen zur Evaluation von Juniorprofessuren
Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) hat ausgehend von einem Beschluss des dvs-Hauptausschusses 2002 und Anregungen der dvs-Kommission „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ einen ad-hoc-Ausschuss "Juniorprofessur" eingesetzt, der Empfehlungen zu Kriterien und Inhalten der Evaluation von Juniorprofessuren in der Sportwissenschaft erarbeitet hat, die vom Vorstand der dvs am 27.01.2005 beschlossen wurden.
Mitglieder des ad-hoc-Ausschusses "Juniorprofessur" waren:
- Prof. Dr. Klaus Zieschang (Bayreuth; Vorsitz)
- Frederik Borkenhagen (Hamburg)
- Prof. Dr. Monika Fikus (Bremen)
- Dr. Daniel Memmert (Heidelberg)
- Dr. Siegfried Nagel (Tübingen)
- Prof. Dr. Dr. Markus Raab (Flensburg)
- Prof. Dr. Josef Wiemeyer (Darmstadt)
- Prof. Dr. Petra Wolters (Vechta)
Juniorprofessoren bzw. Juniorprofessorinnen werden zunächst für drei Jahre berufen. Ihr Dienstverhältnis kann im dritten Jahr um drei weitere Jahre verlängert werden, wenn sich der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin als Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerin bewährt hat. Dies wird durch eine Evaluation überprüft.
Die Bestimmungen zur Durchführung der Evaluation in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen sind in der Regel recht allgemein gehalten. Um einen einheitlichen Standard im Fach Sportwissenschaft zu gewährleisten, hat die dvs aus fachspezifischer Sicht Kriterien benannt, die im Rahmen der Evaluation von Juniorprofessoren bzw. Juniorprofessorinnen in der Sportwissenschaft Beachtung finden sollten.
Diese Kriterien, die ggf. erweitert oder eingegrenzt werden können, gliedern sich in die drei Untergruppen Forschungsleistungen, Lehrleistungen und Sonstige Leistungen.
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Empfehlungen zur Evaluation von Juniorprofessuren in der Sportwissenschaft (PDF)