Öffentliche Ausschreibung eines Forschungsvorhabens des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp)<br>zur Dopingprävention
1. Einleitung
Mit der Ratifizierung des internationalen Übereinkommens gegen Doping hat die Bundesrepublik Deutschland Erziehungsprogramme im Kampf gegen Doping zu entwickeln, zu unterstützen oder durchzuführen.
Dopingprävention ist ein gemeinsames Anliegen des Bundes und der Länder, des organisierten Sports und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA).
Am 17. Juni 2004 hat die NADA zur Thematik "Prävention" eine Fachtagung durchgeführt, in der Präventionsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt wurden. Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient einer aktuellen Bestands erhebung der Präventionsaktivitäten gegen Doping sowie einer Analyse des aktuellen Standes.
2. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat alle Präventionsmaßnahmen gegen Doping in der Bundesrepublik Deutschland zusammenzustellen. Dabei sind alle Stellen einzubeziehen bzw. zu berücksichtigen, die sich mit der Prävention gegen Doping wissenschaftlich und in der Praxis beschäftigen.
Die Wirksamkeit der einzelnen Konzepte und Maßnahmen sollen einer Bewertung unterzogen werden. Aus dieser Bewertung sollen Vorschläge für künftige, vordringliche Maßnahmen und Aktivitäten abgeleitet werden.
Dabei sind Präventionskonzepte und -maßnahmen aus dem Zeitraum 2004 bis Ende 2007 zu berücksichtigen. Soweit Erkenntnisse über geplante Maßnahmen über 2007 hinaus erzielt werden, sind diese in die Analyse einzubeziehen.
Für die Dauer des Vorhabens werden sechs Monate veranschlagt.
3. Anforderungen an die Bieter
Die Bieter haben fundierte Kenntnisse in der Prävention gegen Doping sowie über epidemiologische Erhebungen durch wissenschaftliche Arbeiten oder einschlägige Veröffentlichungen auf diesen Gebieten nachzuweisen.
Das BISp fördert subsidiär. Deshalb haben Bieter darzulegen, welche Eigenleistungen sie für das Forschungsvorhaben verfügbar machen können.
Forschungsinstitute privater Träger bzw. Stiftungshochschulen haben darzulegen, dass das Vorhaben in der Einrichtung so unterstützt wird, dass ein Abbruch des Vorhabens aus internen Gründen ausgeschlossen ist.
Das BISp behält sich den Abbruch des Forschungsvorhabens vor, wenn erkennbar das Forschungsziel im vorgesehenen Zeitraum nicht erreichbar ist.
4. Sonstige Bestimmungen
Die Angebote sind dem BISp zum 31. Januar 2008 (Datum des Poststempels) per Post in besonders gekennzeichnetem Umschlag an nachfolgende Adresse zuzuleiten.
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
z. Hd. Herrn Dr. Müller-Platz
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Hinweis - bitte unbedingt beachten!
Auf dem verschlossenen Umschlag ist deutlich sichtbar zu vermerken:
Bitte nicht öffnen - Angebot!
Fehlt dieser Hinweis und wird der Umschlag versehentlich vorzeitig geöffnet, wird das Angebot nicht berücksichtigt!
Elektronisch abgegebene Angebote finden keine Berücksichtigung.
Die eingegangenen Angebote werden den im BISp geltenden Begutachtungsverfahren unterzogen.
Es wird angestrebt, dass der Zuschlag bis zum 15. Februar 2008 erfolgt.
Für Rückfragen stehen Herr Dr. Müller-Platz (Tel.: 0228 99 640 9012) oder Herr Hartmann (Tel.: 0228 99 640 9061) zur Verfügung.
Bonn, 10. Dezember 2007